header-image

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nach­fol­gend fin­den Sie die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) von

Anke Feil, Soft­ware­be­ra­tung
Zum Ahl 1
63633 Bir­stein

für den Betrieb und das Ange­bot der Web­sei­ten unter

https://vogelsberg-verzeichnis.de (genannt: Vogelsberg-Verzeichnis).

Stand: 28. Mai 2020

1. Bezeichnungen

Auf­trag­ge­be­rin ist die jewei­li­ge Kun­din / der jewei­li­ge Kun­de. Sie/er wird in den AGB als „Kun­din“ bezeichnet.

Auf­trag­neh­me­rin ist Anke Feil, Soft­ware­be­ra­tung. Sie wird in den AGB als „Auf­trag­neh­me­rin“ bezeichnet.

Paket: Als Paket wer­den ver­schie­de­ne Dienst­leis­tungs­an­ge­bo­te der Auf­trag­neh­me­rin bezeich­net. Jedes Paket beschreibt den Umfang der ange­bo­te­nen Dienst­leis­tung der Auf­trag­neh­me­rin und die anfal­len­den Kos­ten für die Kundin.

Ein­trag: Alle in einem Paket defi­nier­ten und dar­stell­ba­ren Anga­ben zum Ange­bot der Kun­din bil­den den Eintrag.

2. Allgemeines

Als Kun­din­nen sind nur Unter­neh­men (im Sin­ne von Gewer­be­trei­ben­den) und ein­ge­tra­ge­ne Ver­ei­ne zuläs­sig. Pri­vat­per­so­nen (Vebrau­che­rIn­nen im Sin­ne von § 13 BGB) sind als Kun­din­nen nicht zugelassen.

Mit der Ertei­lung des Auf­trags an die Auf­trag­neh­me­rin, gleich­gül­tig in wel­cher Form die Auf­trags­er­tei­lung erfolgt, erkennt die Kun­din die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen für die Dau­er der gesam­ten Geschäfts­be­zie­hung an. Soll­te die Kun­din abwei­chen­de, indi­vi­du­el­le Ver­trags­be­din­gun­gen wün­schen, so hat sie dies gegen­über der Auf­trag­neh­me­rin schrift­lich mit­zu­tei­len. Die indi­vi­du­ell aus­ge­han­del­ten Ver­trags­be­din­gun­gen wer­den jedoch erst wirk­sam, wenn sie durch die Auf­trag­neh­me­rin schrift­lich gegen­über der Kun­din aner­kannt wurden.

Die Auf­trag­neh­me­rin hat das Recht, den Ver­trag mit der Kun­din aus wich­ti­gem Grun­de zu kün­di­gen, wenn die­se schuld­haft gegen die ihr oblie­gen­den Pflich­ten in die­sen AGB oder gegen sons­ti­ges deut­sches Recht verstößt.

3. Dienstleistungsbeschreibung und Pakete

Die Auf­trag­neh­me­rin bie­tet auf einer web-gestütz­ten Platt­form die Mög­lich­keit zur Prä­sen­ta­ti­on für Unter­neh­men in der Regi­on Vogels­berg. Hier­für wird eine digi­ta­le Land­kar­te genutzt, auf der sich Unter­neh­men ein­tra­gen kön­nen. Zu jedem Ein­trag wird eine eige­ne Prä­sen­ta­ti­ons­sei­te ange­legt. Der Umfang der Prä­sen­ta­ti­on rich­tet sich nach dem jeweils gebuch­ten Paket.

Die Auf­trag­neh­me­rin bie­tet ver­schie­de­ne Pake­te mit ver­schie­de­nem Leis­tungs­um­fang zu ver­schie­de­nen Prei­sen an. Die zu erbrin­gen­de Dienst­leis­tung rich­tet sich nach dem pro Paket beschrie­be­nen Umfang. Bei­spie­le für sol­che Pake­te sind: Frü­her Vogel, Basalt, Hohe­rodskopf, Vogels­berg, Vul­kan. Es kön­nen Pake­te dazu­kom­men oder gestri­chen werden.

Die Kun­din wählt die Art des Pakets. Sie über­mit­telt der Auf­trag­neh­me­rin die Infor­ma­tio­nen, die im Rah­men des Pakets zur Ver­öf­fent­li­chung des Ein­trags not­wen­dig sind. Der Ein­trag besteht aus den von der Kun­din gemach­ten Angaben.

Die Auf­trag­neh­me­rin sorgt dafür, dass der Ein­trag gefun­den wer­den kann. Dazu setzt die Auf­trag­neh­me­rin intern auf eine geeig­ne­te Web­site-Such­funk­ti­on und extern auf Such­ma­schi­nen­op­ti­mie­rung von Vogels­berg-Ver­zeich­nis. Als Nach­weis der Ver­öf­fent­li­chung ste­hen neben der Online-Sicht­bar­keit auch inter­ne Log-Datei­en zur Verfügung.

Die Anga­ben der Kun­din müs­sen digi­tal bereit­ge­stellt wer­den. Die Über­tra­gung kann auf ver­schie­de­nen Wegen erfol­gen, z.B über einen ange­leg­ten Kun­den-Account, ein Ein­trags­for­mu­lar auf Vogels­berg-Ver­zeich­nis oder über ande­re digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge wie eMail. Einen Anspruch auf einen bestimm­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­weg über die zur Ver­fü­gung gestell­ten hat die Kun­din nicht.

Die Kun­din kann die Detail­an­ga­ben eines Ein­trags jeder­zeit im Rah­men des von ihr gewähl­ten Pakets ändern. Dafür stellt die Auf­trag­neh­me­rin der Kun­din eine Admi­nis­tra­ti­ons­soft­ware zur Ver­fü­gung. Die Kun­din bekommt dafür von der Auf­trag­neh­me­rin ihre per­sön­li­chen Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me und Pass­wort). In beson­de­ren Fäl­len (z.B. Son­der­ak­tio­nen) kann der Zugang zur Admi­nis­tra­ti­ons­soft­ware aus­ge­schlos­sen sein.

Bei Ver­füg­bar­keit kann die Auf­trag­neh­me­rin Ände­rungs­wün­sche auch über ande­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge ent­ge­gen­neh­men und für die Kun­din durch­füh­ren. Die­se Leis­tung ist aller­dings aus­drück­lich frei­wil­lig und nicht Bestand­teil des Ver­trags. Sie kann des­halb nicht ein­ge­for­dert werden.

Die Auf­trag­neh­me­rin spei­chert den Ein­trag, und hält ihn im Rah­men des tech­nisch Mög­li­chen und Zumut­ba­ren auf einem Web­ser­ver zum Abruf im Inter­net bereit. Für die Tei­le des Ein­trags, die nicht im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der Auf­trag­neh­me­rin lie­gen, wie bei­spiels­wei­se das Funk­tio­nie­ren des Links zur Web­site der Kun­din, kann die Auf­trag­neh­me­rin kei­ne Garan­tie abgeben.

Je nach beauf­trag­tem Paket erschei­nen die Anga­ben in ver­schie­de­nen Berei­chen von Vogels­berg-Ver­zeich­nis. Die­se ver­schie­de­nen kön­nen sich ohne Ankün­di­gung ändern, wenn die Auf­trag­neh­me­rin der Ansicht ist, dass aus Grün­den wie Les­bar­keit, Attrak­ti­vi­tät oder Ähn­li­chem ein ande­res Design not­wen­dig ist.

Jeder Ein­trag erscheint auf einer digi­ta­len Land­kar­te. Die Dar­stel­lung erfolgt über ein Sym­bol, das von der Auf­trag­neh­me­rin im Rah­men einer von ihr vor­ge­nom­me­nen Kate­go­ri­sie­rung ver­schie­de­ner Geschäfts­ty­pen (zum Bei­spiel: Bäcke­rei, Bio­hof, …) vor­ge­ge­ben wird. Eine Kun­din kann pro Ein­trag genau einen Geschäfts­ty­pen auswählen.

Bei der Dar­stel­lung der Sym­bo­le auf der digi­ta­len Land­kar­te kann es vor­kom­men, dass sich zwei oder meh­re­re Sym­bo­le über­la­gern, so dass man­che Sym­bo­le in Abhän­gig­keit der Ver­grös­se­rungs­stu­fe der Land­kar­te nur teil­wei­se oder gar nicht erkenn­bar sind. Dies ist eine tech­nisch beding­te Not­wen­dig­keit, auf die die Auf­trag­neh­me­rin kei­nen Ein­fluss hat. Ein Anspruch auf Sicht­bar­keit eines Sym­bols auf der Land­kar­te besteht nicht. Soll­te ein sol­ches Pro­blem auf­tre­ten, so wird sich die Auf­trag­neh­me­rin in Abstim­mung mit der oder den betrof­fe­nen Kun­din­nen dar­um bemü­hen, eine Lösung für den jewei­li­gen Fall zu finden.

Die Auf­trag­neh­me­rin kann die Tech­nik des soge­nann­ten „Clus­te­rings“ benut­zen. Dabei wer­den meh­re­re Sym­bo­le , die sich auf engem Raum über­la­gern, zu einem Clus­ter-Sym­bol zusam­men­ge­fasst, das die Anzahl der dahin­ter ver­bor­ge­nen Sym­bo­le als Zahl anzeigt. Mit einem Klick auf ein sol­ches Clus­ter-Sym­bol wird die Kar­te ver­grös­sert dar­ge­stellt und es wer­den die ein­zel­nen Ein­trä­ge detail­liert dar­ge­stellt. Clus­te­ring kann auch in meh­re­ren Schrit­ten mit Zwi­schen­stu­fen hin­sicht­lich der Ver­grös­se­rung erfolgen.

Soll­te sich im Ein­zel­fall die Über­la­ge­rung von Sym­bo­len auf der Land­kar­te nicht ver­mei­den las­sen, so besteht kein irgend­wie gear­te­ter Anspruch einer Kun­din auf die Posi­ti­on ihres Sym­bols ober­halb von ande­ren Symbolen.

Für die Dar­stel­lung der Land­kar­ten nutzt die Auf­trag­neh­me­rin exter­ne Ser­vices wie bei­spiels­wei­se Goog­le Maps oder Open­Street­Map. Auf die Ver­füg­bar­keit die­ser exter­nen Ser­vices hat die Auf­trag­neh­me­rin kei­nen Einfluss.

Mit dem Frei­schal­ten ist der Ein­trag für alle Besu­che­rIn­nen des Vogels­berg-Ver­zeich­nis­ses sicht­bar. Das Ange­bot ist auf Deutsch und rich­tet sich an deutsch­spra­chi­ge Per­so­nen. Aus Sicher­heits­grün­den kann es Ein­schrän­kun­gen beim Zugriff aus man­chen Län­dern geben (Geo­blo­cking). Aus die­sem Grund kann es sein, dass das Ange­bot aus ande­ren Län­dern als den deutsch­spra­chi­gen (Deutsch­land, Öster­reich, Schweiz) nicht erreich­bar ist. Eben­so kann die Erreich­bar­keit ein­ge­schränkt sein, wenn der Zugriff über Pro­xies im Aus­land erfolgt.

Erbringt die Auf­trag­neh­me­rin kos­ten­lo­se Leis­tun­gen, die nicht Gegen­stand des jeweils gebuch­ten Pakets sind, so kön­nen die­se jeder­zeit ohne Anga­be von Grün­den ein­ge­stellt werden.

4. Eintragungsauftrag

Ein Auf­trag gilt als erteilt, wenn die Kun­din der Auf­trag­neh­me­rin die Infor­ma­tio­nen für einen Ein­trag übermittelt.

Die Auf­trag­neh­me­rin prüft die Infor­ma­tio­nen des Ein­trags und schal­tet ihn nach Zah­lungs­ein­gang frei. Mit der Frei­schal­tung eines Ein­trags wird der Auf­trag sei­tens der Auf­trag­neh­me­rin ange­nom­men und es kommt ein Ver­trag zwi­schen der Kun­din und der Auf­trag­neh­me­rin über die Nut­zung des Vogels­berg-Ver­zeich­nis­ses zustande.

Die Kun­din erhält von der Auf­trag­neh­me­rin eine Rech­nung nach der Auftragserteilung.

Es besteht kein Anspruch dar­auf, ins Vogels­berg-Ver­zeich­nis auf­ge­nom­men zu wer­den (sie­he: 5. Vor­be­hal­te). Die fina­le Ent­schei­dung bezüg­lich der Auf­nah­me liegt bei der Auftragnehmerin.

Die Ver­län­ge­rung eines Auf­trags über die ver­ein­bar­te Lauf­zeit hin­aus erfolgt durch Zahlung.

Die Kun­din kann das gebuch­te Paket jeder­zeit auf ein höher­wer­ti­ge­res upgraden.

5. Vorbehalte

Die Auf­trag­neh­me­rin kann einen Auf­trag zur Auf­nah­me ins Vogels­berg-Ver­zeich­nis ohne Anga­be von Grün­den ableh­nen. Eine Aus­kunft über die Grün­de der Ableh­nung muss die Auf­trag­neh­me­rin nicht erteilen.

Eine Ableh­nung wird regel­mäs­sig erfol­gen, wenn die von der Kun­din gewünsch­ten Inhal­te bei­spiels­wei­se gewalt­ver­herr­li­chend oder por­no­gra­fisch sind. Eben­so wer­den Inhal­te, die das Poten­ti­al zu Hass, Ras­sis­mus, rech­tem Gedan­ken­gut oder mit ande­rem dis­kri­mi­nie­ren­den Äus­se­run­gen haben, nicht veröffentlicht.

Auf­trä­ge mit dem Inhalt von Glücks­spie­len, Pyra­mi­den­sys­te­men, Waf­fen­han­del oder ande­ren Ange­bo­ten, bei denen das Geschäfts­mo­dell auf Wer­ten beruht, die die Auf­trag­neh­me­rin nicht teilt, wer­den eben­falls nicht angenommen.

6. Pflichten der Kundin

Die Kun­din ist ver­pflich­tet, die nach der Auf­trags­er­tei­lung ver­schick­te Rech­nung nach den gel­ten­den Zah­lungs­be­din­gun­gen zu begleichen.

Das Ein­trags­for­mu­lar ist nur nach Ein­ga­be der Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me und Pass­wort) zugäng­lich. Die Kun­din ist ver­pflich­tet, die Zugangs­da­ten sorg­fäl­tig zu ver­wal­ten und unbe­fug­ten Drit­ten nicht zugäng­lich zu machen.

Für die Inhal­te und Daten des Ein­trags haf­tet die Kun­din nach den deut­schen Geset­zen. Die Kun­din darf weder rechts- noch sit­ten­wid­ri­ge Infor­ma­tio­nen hin­ter­le­gen oder auf eige­ne oder frem­de rechts- oder sit­ten­wid­ri­ge Diens­te hin­wei­sen oder auf sol­che verlinken.

Die Kun­din ist ver­pflich­tet, die Daten des Ein­trags aktu­ell zu hal­ten und für eine Siche­rung der Daten zu sor­gen (Kopien der Daten im eige­nen Verantwortungsbereich).

7. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen

Die Ange­bo­te der Auf­trag­neh­me­rin sind frei­blei­bend und unverbindlich.

Die tat­säch­lich von der Kun­din zu bezah­len­den Prei­se und der Auf­trag­neh­me­rin zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen rich­ten sich nach den jeweils gel­ten­den Preis- und Leistungsverzeichnissen.

Sofern sich aus dem Ange­bot nichts Abwei­chen­des ergibt, hat die Kun­din den jewei­li­gen Betrag für die Nut­zung der Diens­te der Auf­trag­neh­me­rin im Vor­aus zu ent­rich­ten. Glei­ches gilt, wenn der Ver­trag ver­län­gert wird. Erst nach Zah­lungs­ein­gang fin­det die Frei­schal­tung eines Ein­trags statt.

Rech­nun­gen der Auf­trag­neh­me­rin sind sofort nach Erhalt fäl­lig. Ist die Kun­din mit einer Zah­lung im Ver­zug, so ist die Auf­trag­neh­me­rin berech­tigt, von ihrem gesetz­li­chen Zurück­be­hal­tungs­recht nach § 273 BGB Gebrauch zu machen und gege­be­nen­falls Diens­te sowohl für die Kun­din als auch für den Zugriff auf ihre Ein­trä­ge aus dem Inter­net bis zum Ein­gang des offe­nen Betra­ges zu sperren.

Kommt die Kun­din trotz Mah­nung inner­halb einer Nach­frist von 10 Tagen ihrer Zah­lungs­ver­pflich­tung nicht nach, ist die Auf­trag­neh­me­rin berech­tigt, den Ver­trag frist­los zu kün­di­gen. Eine Kün­di­gung des Ver­trags erfolgt in Schrift­form (§§ 126, 127 BGB). Die Schrift­form ist durch die Über­sen­dung einer eMail an die von der Kun­din hin­ter­leg­te eMail-Adres­se erfüllt.

Die Kun­din hat der Auf­trag­neh­me­rin die durch ihr schuld­haf­tes Ver­hal­ten zusätz­lich ent­stan­de­nen Kos­ten bei Bezahl­vor­gän­gen, z.B. elek­tro­ni­schem Last­schrift­ver­fah­ren, zu erstatten.

Ist mit der Kun­din die Bezah­lung einer Rech­nung durch Last­schrift­ein­zug ver­ein­bart und kön­nen Rech­nun­gen, gleich ob unter­schied­li­che oder die­sel­be, zwei­mal hin­ter­ein­an­der nicht erfolg­reich ein­ge­zo­gen wer­den, so ist die Kun­din von der Bezah­lung per Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren aus­ge­schlos­sen. Ihre Zah­lun­gen kön­nen danach nur noch durch Über­wei­sung erfol­gen. Zudem hat die Kun­din alle Kos­ten der Auf­trag­neh­me­rin zu erstat­ten, die durch die Rück­last­schrif­ten ver­ur­sacht wer­den. Wei­ter­hin behält sich die Auf­trag­neh­me­rin in die­sem Fall vor, alle bis zum Zeit­punkt der Ver­län­ge­rung des Vertrages/der Ver­trä­ge der Kun­din fäl­lig wer­den­den Zah­lun­gen sofort und in einer Sum­me zu for­dern. Die Auf­trag­neh­me­rin behält sich vor, bis zum voll­stän­di­gen Aus­gleich aller offe­nen For­de­run­gen der Kun­din ihre Leis­tun­gen voll­stän­dig zurückzubehalten.

Ist mit der Kun­din die Bezah­lung der Rech­nun­gen durch Ein­zug im SEPA-Last­schrift­ver­fah­ren ver­ein­bart, beträgt die Frist, wäh­rend der die Auf­trag­neh­me­rin den Ein­zug der fäl­li­gen Rech­nungs­be­trä­ge anzu­kün­di­gen hat (Pre-Noti­fi­ca­ti­on) min­des­tens einen Tag.

8. Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen

Ver­trä­ge für Ein­trä­ge in das Vogels­berg-Ver­zeich­nis wer­den jeweils unter Berück­sich­ti­gung des gebuch­ten Pakets abge­schlos­sen. Die Lauf­zeit eines Ver­trags rich­tet sich nach dem gebuch­ten Paket. Die Lauf­zeit beginnt mit dem Tag der Frei­schal­tung der Inhalte.

Eine Ver­trags­ver­län­ge­rung kann durch Zah­lung des ver­ein­bar­ten Paket­prei­ses für den nächs­ten Leis­tungs­zeit­raum erfolgen.

Eine Kün­di­gung ist nicht erfor­der­lich. Die Ver­trä­ge enden automatisch.

9. Datenschutz/Datensicherheit

Die Auf­trag­neh­me­rin erhebt, ver­ar­bei­tet und nutzt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Kun­din im Sin­ne des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG). Ergän­zen­de Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich in unse­rer Daten­schutz­er­klä­rung, die auf Vogels­berg-Ver­zeich­nis ver­linkt ist. Die Belan­ge der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) sind berück­sich­tigt und eben­falls auf Vogels­berg-Ver­zeich­nis zu finden.

Die Siche­rung der Daten auf dem Ser­ver erfolgt durch die Auf­trag­neh­me­rin. Die Daten­back­ups der Auf­trag­neh­me­rin wer­den nur zum Zweck der Sys­tem­wie­der­her­stel­lung des Web­ser­vers und des Aus­fall­schut­zes nach Sys­tem­ab­stür­zen, Hack­at­ta­cken und Hard­ware­de­fek­ten her­ge­stellt. Ansprü­che der Kun­din auf die­se Daten­si­che­run­gen bestehen nicht.

Die Kun­din ist zusätz­lich zur Daten­si­che­rung durch die Auf­trag­neh­me­rin ver­pflich­tet, für eine Siche­rung ihrer ein­ge­reich­ten Daten selbst Sor­ge zu tra­gen. Sie muss in der Lage sein, die ver­öf­fent­lich­ten Daten erneut einzureichen.

Die Kun­din erhält von der Auf­trag­neh­me­rin Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me und Pass­wort), die sie ver­trau­lich zu behan­deln und vor dem unbe­rech­tig­ten Gebrauch Drit­ter zu schüt­zen hat. Hat die Kun­din den Ein­druck, dass eine unbe­fug­te Per­son das Pass­wort her­aus­ge­fun­den hat, ist sie ver­pflich­tet, das Pass­wort sofort zu ändern.

Die Auf­trag­neh­me­rin haf­tet nicht für Schä­den, die aus einer von der Kun­din zu ver­tre­ten­den unbe­rech­tig­ten Nut­zung oder dem Miss­brauch der Zugangs­da­ten entstehen.

Der Kun­din ist bekannt, dass auf­grund der Struk­tu­ren des Inter­nets das Risi­ko besteht, über­mit­tel­te Daten abzu­hö­ren. Die­ses Risi­ko nimmt die Kun­din aus­drück­lich in Kauf. Die Auf­trag­neh­me­rin haf­tet nicht für Schä­den, die aus dem Abhö­ren von Daten resul­tie­ren. Dar­über hin­aus haf­tet die Auf­trag­neh­me­rin nicht für die Ver­let­zung der Ver­trau­lich­keit von eMails oder ander­wei­tig per Inter­net über­mit­tel­te Infor­ma­tio­nen. Der vor­ste­hen­de Haf­tungs­aus­schluss gilt nicht, sofern die Auf­trag­neh­me­rin vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig gehan­delt hat. Soweit die Schä­den in der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit bestehen, haf­tet die Auf­trag­neh­me­rin auch für von ihr fahr­läs­sig zu ver­tre­ten­de Handlungen.

10. Veröffentlichte Inhalte

Die Kun­din stellt die Auf­trag­neh­me­rin von jeg­li­cher Haf­tung für den Inhalt von über­mit­tel­ten Daten (Tex­te, Bil­der, Links, etc.) frei und sichert zu, dass sie über Vogels­berg-Ver­zeich­nis und die auf­ge­schal­te­ten Diens­te kei­ne Inhal­te ver­brei­tet, die gegen das Straf­recht, Jugend­schutz­recht oder ande­re Vor­schrif­ten ver­sto­ßen. Soweit die Kun­din den­noch sol­che Inhal­te anbie­tet, ist die Auf­trag­neh­me­rin berech­tigt, das Ver­trags­ver­hält­nis sofort ohne das Set­zen einer Nach­frist außer­or­dent­lich und frist­los zu kün­di­gen und die ent­spre­chen­den Diens­te sofort und ohne Ankün­di­gung zu sper­ren. Eine Rück­erstat­tung ent­rich­te­ter Ent­gel­te erfolgt in sol­chen Fäl­len nicht.

Inhal­te, die einer Alters­be­schrän­kung von FSK 16 oder FSK 18 unter­lie­gen sind nicht gestattet.

Die Kun­din ver­pflich­tet sich, mit ihrem Ange­bot kei­ner­lei Waren­zei­chen, Paten­te oder ande­re Rech­te Drit­ter zu ver­let­zen. Soweit die Auf­trag­neh­me­rin den­noch, z.B. durch die Anzei­ge der Inha­ber der vor­ste­hen­den Rech­te, der­ar­ti­ge Rechts­ver­let­zun­gen fest­stellt, ist sie berech­tigt, das Ver­trags­ver­hält­nis mit der Kun­din außer­or­dent­lich und frist­los zu kün­di­gen. Des Wei­te­ren ist die Auf­trag­neh­me­rin berech­tigt, bei Fest­stel­len der­ar­ti­ger Ver­let­zun­gen den Zugriff auf die Inhal­te der Kun­din aus dem Inter­net ohne Ankün­di­gung zu sper­ren. Auch in sol­chen Fäl­le erfolgt eine Rück­erstat­tung ent­rich­te­ter Ent­gel­te nicht.

Die Auf­trag­neh­me­rin behält sich das Recht vor, Inhal­te (wie z.B. Viren, Tro­ja­ner, Spy­wa­re oder ande­re Schad­pro­gram­me oder Pro­gram­me, bei denen Sicher­heits­lü­cken bekannt sind oder wer­den), die das Regel­be­triebs­ver­hal­ten oder die Sicher­heit des Ser­vers beein­träch­ti­gen, grund­sätz­lich zu sper­ren oder deren Betrieb im Ein­zel­fall zu unterbinden.

Die Auf­trag­neh­me­rin ist berech­tigt, bei begrün­de­tem Ver­dacht hin­sicht­lich urhe­ber­recht­li­cher Ver­stö­ße (z.B. durch Hin­wei­se von Drit­ten) die Inhal­te des Kun­den-Accounts zu kon­trol­lie­ren. Auch ist die Auf­trag­neh­me­rin berech­tigt, die Inhal­te zu Beweis­zwe­cken zu sichern.

11. Nutzungsrecht der bereitgestellten Fotos

Die Kun­din räumt der Auf­trag­neh­me­rin die Nut­zungs­rech­te an den von ihr zur Ver­fü­gung gestell­ten Fotos, Gra­fi­ken und Daten für die Ver­öf­fent­li­chung auf Vogels­berg-Ver­zeich­nis im Rah­men des gebuch­ten Pakets sowie für Wer­be­mass­nah­men des Vogels­berg-Ver­zeich­nis­ses ein.

Zur Anpas­sung an tech­ni­sche Vor­ga­ben des Vogels­berg-Ver­zeich­nis­ses räumt die Kun­din der Auf­trag­neh­me­rin das Recht ein, die ihr zur Ver­fü­gung gestell­ten Fotos und Gra­fi­ken in Auf­lö­sung und Sei­ten­ver­hält­nis zu ver­än­dern. Ein­fa­che Anpas­sun­gen wie die Kor­rek­tur von Kon­tras­ten oder ähn­li­che, die einer bes­se­ren Dar­stel­lung am Bild­schirm die­nen, darf die Auf­trag­neh­me­rin eben­falls vornehmen.

Das ein­ge­räum­te Nut­zungs­recht erlischt für den jewei­li­gen Ein­trag mit Ablauf des ver­knüpf­ten Ver­trags. Bereits in bestehen­den Wer­be­ma­te­ria­li­en ver­wen­de­te Fotos und Gra­fi­ken darf die Auf­trag­neh­me­rin wei­ter­hin ver­wen­den, wenn die Fotos und Gra­fi­ken ledig­lich ein Bestand­teil sind und nicht die Haupt­sa­che darstellen.

12. Haftung und Schadenersatz

Die Auf­trag­neh­me­rin über­nimmt kei­ne Garan­tie dafür, dass der ange­bo­te­ne Dienst für der Kun­din geeig­net oder per­ma­nent ver­füg­bar ist.

Auf­grund tech­ni­scher Not­wen­dig­kei­ten müs­sen von Zeit zu Zeit War­tungs­ar­bei­ten durch­ge­führt wer­den. Es kann sein, dass die Sei­ten des Vogels­berg-Ver­zeich­nis­ses wäh­rend sol­cher War­tungs­ar­bei­ten nicht erreich­bar sind. Die Auf­trag­neh­me­rin ist bestrebt, War­tungs­ar­bei­ten wäh­rend der Nacht­zei­ten vor­zu­neh­men. Ein Scha­dens­er­satz­an­spruch für die Nicht­er­reich­bar­keit des Vogels­berg-Ver­zeich­nis­ses wäh­rend sol­cher War­tungs­ar­bei­ten besteht nicht.

Die Sei­ten von Vogels­berg-Ver­zeich­nis wer­den auf der Soft­ware-Platt­form Word­Press betrie­ben und auf Ser­vern des Unter­neh­mens alfahosting.de gehos­tet. Der Hos­ter wur­de sorg­fäl­tig aus­ge­wählt und garan­tiert hohe Ver­füg­bar­keit. Ein­schrän­kun­gen oder Beein­träch­ti­gun­gen, die durch die Soft­ware-Platt­form oder den Hos­ter ver­ur­sacht wer­den, lie­gen nicht im Ein­fluss­be­reich von Vogels­berg-Ver­zeich­nis. Für Stö­run­gen, die Ihre Ursa­che beim Hos­ting, bei der ver­wen­de­ten Soft­ware oder in der gene­rel­len Ver­füg­bar­keit des Inter­nets haben, über­nimmt die Auf­trag­neh­me­rin kei­ne Haftung.

Dar­über hin­aus über­nimmt die Auf­trag­neh­me­rin kei­ne Haf­tung für Schä­den oder Fol­ge­schä­den, die direkt oder indi­rekt durch den Aus­fall von Vogels­berg-Ver­zeich­nis ver­ur­sacht wer­den. Dies gilt nicht, sofern der Scha­den durch vor­sätz­li­che Hand­lun­gen sei­tens der Auf­trag­neh­me­rin her­bei­ge­führt wurde.

Die Auf­trag­neh­me­rin über­nimmt kei­ne Haf­tung für den Fall von Hack­at­ta­cken, soweit sie nicht grob fahr­läs­sig auf zeit­ge­mäs­se Siche­rungs­mass­nah­men gegen Angrif­fe auf Vogels­berg-Ver­zeich­nis ver­zich­tet hat.

Haf­tung und Scha­den­er­satz sind betrags­mä­ßig auf die Höhe des Auf­trags­wer­tes für die Zeit, in der die Auf­trag­neh­me­rin ihre Dienst­leis­tung nicht erbringt, beschränkt. Das gilt nicht im Fall der Ver­let­zung von Gesund­heit oder Leben oder sofern der Scha­den durch vor­sätz­li­che oder grob fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen sei­tens der Auf­trag­neh­me­rin oder ihrer Erfül­lungs­ge­hil­fen her­bei­ge­führt wurde.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Auf Ver­trä­ge zwi­schen der Auf­trag­neh­me­rin und der Kun­din ist das deut­sche Recht anzuwenden.

Gerichts­stand ist Gelnhausen.

Die Auf­trag­neh­me­rin ist berech­tigt, den Ver­trag nebst sämt­li­chen Rech­ten und Ver­pflich­tun­gen auf einen Drit­ten zu über­tra­gen. Die Kun­din wird dar­über infor­miert. Im Fall der Über­tra­gung ist die Kun­din inner­halb eines Monats nach Zugang die­ser Infor­ma­ti­on über die von der Kun­din hin­ter­leg­te eMail-Adres­se berech­tigt, das Ver­trags­ver­hält­nis außer­or­dent­lich, mit der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Frist zu kündigen.

14. Widerrufsrecht

Ein Wider­rufs­recht besteht nicht, da das Ange­bot von Vogels­berg-Ver­zeich­nis nicht für Ver­brau­che­rIn­nen im Sin­ne des § 13 BGB zur Ver­fü­gung steht.

15. Änderungsvorbehalt

Die­se AGB kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen durch die Auf­trag­neh­me­rin geän­dert wer­den. Hier­bei beach­tet die Auf­trag­neh­me­rin, dass die Kun­din nicht unan­ge­mes­sen benach­tei­ligt wird.

Anpas­sun­gen der AGB sind bei­spiels­wei­se bei ver­än­der­ten Geset­zes­la­gen, Ent­wick­lun­gen in der Recht­spre­chung oder bei einer Ände­rung der unter­neh­me­ri­schen Ver­hält­nis­se notwendig.

Über Ände­run­gen der AGB wird die Auf­trag­neh­me­rin die Kun­din recht­zei­tig infor­mie­ren. Die Kun­din kann der Ände­rung bin­nen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Hin­wei­ses wider­spre­chen. Der Hin­weis erfolgt per eMail. Als Zugangs­zeit­punkt wird der drit­te Tag nach dem Ver­schi­cken der eMail angenommen.

Wider­spricht die Kun­din den neu­en AGB nicht frist­ge­recht, so gel­ten sie als ange­nom­men und wer­den Vertragsbestandteil.

Ände­run­gen von Prei­sen oder Ver­trags­lauf­zei­ten kön­nen nicht Bestand­teil einer Ände­rung der AGB sein.

16. Salvatorische Klausel

Soll­te eine der Bestim­mun­gen die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder zum Teil nich­tig bzw. rechts­un­wirk­sam sein, so berührt dies nicht die Wirk­sam­keit der ande­ren Bestim­mun­gen der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen sowie des Ver­tra­ges. In einem sol­chen Fall ver­pflich­ten sich die Auf­trag­neh­me­rin und die Kun­din, eine sol­che Bestim­mung zu tref­fen, die rechts­wirk­sam ist und dem Ver­trags­zweck am nächs­ten kommt. Soll­ten die Auf­trag­neh­me­rin und die Kun­din eine sol­che Bestim­mung nicht fin­den, so tritt an die Stel­le der rechts­un­wirk­sa­men oder nich­ti­gen Bestim­mung das Gesetz.

Oben
Sie haben eine Frage?